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Dienstag, 9. März 2010

„Zustand kritisch“ (6) Verpatzt und verloren

25. Januar 2010 Berichte über grobe Behandlungsfehler führen in eklatanter Weise vor Augen, welche enormen Risiken die Medizin teilweise auch heute noch birgt. Erst kürzlich sollen Ärzte in der südafrikanischen Stadt Johannesburg einem zweijährigen Mädchen versehentlich beide Beine amputiert haben. Und das größte Krankenhaus im amerikanischen Bundesstaat Rhode Island musste gerade alle Operationssäle mit Videokameras ausrüsten, weil innerhalb von zwei Jahren fünf Patienten auf der falschen Körperseite operiert wurden.
Solche "Never-Events", wie unentschuldbare medizinische Irrtümer im englischen Sprachraum heißen, sind freilich nur die Spitze des Eisbergs. Darunter verbirgt sich eine ungleich größere Zahl von nicht oder viel weniger offenkundigen medizinischen Irrtümern. Vielen Komplikationen sieht man es nämlich auf den ersten Blick nicht an, ob sie vermeidbar gewesen wären oder nicht. Um ein Beispiel zu nennen: Erleidet ein Patient nach der Operation eine Wundinfektion, kann hierfür eine verminderte Abwehrkraft des Immunsystems, aber auch eine unzureichende Wundversorgung verantwortlich sein.

Furcht vor rechtlichen Konsequenzen

Handelt es sich um einen Behandlungsmangel, ist diese unangenehme Wahrheit nicht nur für den Patienten von Belang, sondern auch für das medizinische Personal. Denn sollen vergleichbare Fehler in Zukunft vermieden werden, muss man solche Vorfälle systematisch untersuchen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Aus Scham, Angst vor Repressalien und Furcht vor rechtlichen Konsequenzen scheuen sich indes viele Ärzte und Pflegekräfte, Irrtümer einzugestehen und jene von Kollegen zu melden.
Eine wachsende Zahl von Kliniken begegnet solchen Sorgen mit der Einrichtung von anonymen Meldesystemen, den "Critical Incident Reporting Systems", kurz CIRS. Diese erlauben es jedem Klinikangestellten, ohne Namensnennung auf interne Missstände hinzuweisen. Wie Auswertungen der hiermit gesammelten Daten verdeutlichen, beruhen medizinische Fehler selten auf dem Versagen Einzelner. Meist sind sie die Folge von Systemschwächen, etwa Mängeln bei der Kommunikation, unklaren Anweisungen und Unachtsamkeiten.

Werben für Sicherheitsstrategien

Enorme Gefahren bergen solche Unzulänglichkeiten insbesondere in der Chirurgie. Hier scheinen fehlerbedingte Komplikationen auch vergleichsweise häufig vorzukommen. Was die Situation in Deutschland betrifft, soll rund die Hälfte der 157 000 geschätzten Behandlungsfehler im Jahr mit Operationen im Zusammenhang stehen. Dass die Chirurgie so schlecht abschneidet, hat für Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, aber noch weitere Gründe. Bei chirurgischen Behandlungsfehlern stehen "Täter, Tatort und Tatzeit" jeweils fest, während sich der "Tathergang" bei vergleichbaren Zwischenfällen in anderen medizinischen Fachbereichen weniger leicht rekonstruieren lasse. Dennoch wolle er die Fehler in seinem Fachgebiet nicht kleinreden.
Tatsächlich wirbt Bauer seit Jahren für die Einführung von Sicherheitsstrategien, die zu einer Minimierung der Fehlerquote in der Chirurgie beitragen. Hierzu zählen unter anderem die unlängst von der Weltgesundheitsbehörde in Umlauf gebrachten Operations-Checklisten: Jeweils vor der Narkose, vor dem ersten Hautschnitt und nach dem letzten Nadelstich im Operationsteam besprochen, sollen diese Fragenkataloge sicherstellen, dass der richtige Eingriff an der richtigen Person erfolgt, alle wesentlichen Patientendaten bekannt sind und keine chirurgischen Materialien im Körper des Operierten zurückbleiben.

Umfrage bei amerikanischen Ärzten

Am Nutzen der Checklisten besteht mittlerweile kein Zweifel mehr. Dennoch mangelt es weiter oft an der Einsicht. Das könnte den Zweiflern aber zum Verhängnis werden, mahnt Bauer. Mehrten sich an einer Klinik etwa die Klagen wegen Behandlungsirrtümern, kämen Chefärzte, die kein überzeugendes Fehlermanagementkonzept vorweisen könnten, in große Bedrängnis. Auch würden die Prämien für die Haftpflichtversicherung in dem Fall teilweise drastisch ansteigen.
Selbst die besten Sicherheitsvorkehrungen können freilich nicht jeden Irrtum abwenden. Die Patienten erwarten dann, vom Arzt über die Geschehnisse informiert zu werden. Diesem Wunsch wird aber oft nur entsprochen, wenn sich das Vorgefallene nicht verheimlichen lässt. Hinweise auf einen solchen Missstand liefern unter anderen die Ergebnisse einer Umfrage bei Ärzten in den Vereinigten Staaten und Kanada. Dass amerikanische Ärzte ihre Fehler ungern eingestehen, kann man wegen der ausufernden Schadensersatzklagen in den Vereinigten Staaten für wenig verwunderlich halten. Andererseits waren die kanadischen Ärzte nicht viel offener - obwohl die Patienten hier weitaus seltener vor Gericht ziehen. Aufrichtige Ärzte scheinen indes nicht häufiger verklagt zu werden als Geheimniskrämer. Eher scheint das Gegenteil der Fall zu sein, wie kürzlich bekannt wurde.

Langes Warten auf Urteile

Die Hürden für mehr Offenheit im Umgang mit Fehlern sind in der Medizin nach wie vor hoch. Die Folgen müssen die Patienten ertragen - unabhängig davon, wie der Fehler jeweils entstanden ist und wer ihn verursacht hat. Bis das Urteil in einem Kunstfehlerprozess gefällt ist, vergehen oft Jahre. Darauf verweist nicht zuletzt der Anästhesist Sven Staender vom Spital Männedorf bei Zürich, einer der Wegbereiter der anonymen Meldesysteme. Bevor sie die Kompensationszahlung erhielten, haben manche Betroffene bereits ihre Stelle verloren und stehen sowohl finanziell als auch sozial am Abgrund. Um solche Schicksalsschläge abzuwenden, haben manche Länder - nicht aber Deutschland - Versicherungssysteme eingerichtet, die dem Patienten unmittelbar nach dem folgenschweren Ereignis zur Seite stehen.
Unabhängig von der Schuldfrage und den damit verbundenen Schadensersatzansprüchen werden die Patienten für Einkommensausfälle und etwaige Sonderausgaben, etwa die Einstellung einer Pflegekraft oder einer Haushaltshilfe, entschädigt. Nach der Ursache des Fehlers und den Verantwortlichen wird erst in einem zweiten Schritt gefahndet. Staender hält dieses skandinavische Versicherungsmodell insofern für sinnvoll, als es einerseits dem Betroffenen zugutekommt und andererseits das Verhältnis zwischen Arzt und Patient entlastet.

Das Beispiel Schweden

Skeptiker machen geltend, dass die Patientenversicherung zu einer Flut von Schadensersatzklagen führen könnte. Die Erfahrungen in Schweden, wo schon seit mehr als zehn Jahren ein derartiges Versicherungssystem besteht, können solche Befürchtungen aber zerstreuen. Wie Wissenschaftler um Karin Pukk-Härenstam von der Karolinska- Universität mitteilten, erhält die schwedische Patientenversicherung seit 1997 jährlich gleich viele Entschädigungsanfragen. Von den rund 1,5 Millionen stationär behandelten Personen im Jahr seien es immer etwa 0,2 Prozent. Der Anteil an bewilligten Gesuchen liegt zudem seit Jahren bei knapp fünfzig Prozent und ist ebenfalls konstant. Längst nicht jedem Antrag wird also stattgegeben. Vielmehr können nur jene Patienten mit einer Kompensation rechnen, deren Anliegen von unabhängigen Gutachtern als rechtmäßig beurteilt wird.

Quelle: F.A.Z. 02.03.2010, von Nicola von Lutterotti

Dienstag, 26. Januar 2010

Schavan knackt das Sparschwein

Das so genannte BAföG soll erneut steigen. Dies hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan diese Woche angekündigt. Sie will im Herbst 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Dabei sollen die Freibeträge um weitere 3 Prozent und die Bedarfssätze um 2 Prozent angehoben werden. Es soll aber auch strukturelle Änderungen geben.

Wurde bislang nur bis zum 30. Lebensjahr gefördert, so soll das Eintrittsalter für den Beginn eines Masterstudiums künftig auf 35 Jahre angehoben werden. Damit sollen die Studierenden ermutigt werden, den frühen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss für den Berufseinstieg zu nutzen, ohne sogleich die Chance auf Förderung eines später aufgenommenen Masterstudiums zu verlieren. Zudem soll künftig der Nachweis von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) auch für das Ausbildungsförderungsrecht genügen. Dadurch werde das bisherige Leistungsnachweisverfahren erheblich vereinfacht, so das Bundesbildungsministerium.
Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel soll künftig durchgängig mit hälftigem Zuschuss und hälftigem Staatsdarlehen gefördert werden. Bislang wird zum Förderungsende hin für die Dauer der aus dem früheren Studium nicht angerechneten Semester auf Bankdarlehen zurückgegriffen.
Um die individuelle Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, soll für ein Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten auf die hierfür bisher geforderte Maximaldauer von 3 Jahren zwischen Abitur und Studienbeginn oder Beginn der Kindererziehung verzichtet werden. Mit dem neuen Gesetz soll die Förderungsmöglichkeit auch denjenigen erhalten bleiben, die erst kurz vor Erreichen der BAföG-Altersgrenze ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne zuvor bereits eine förderungsfähige Ausbildung aufgenommen zu haben.

Quelle: news.doccheck.com, Bundesministerium, 15.01.2010

Donnerstag, 21. Januar 2010

Der Patientenwille ist kein Himmelreich

Ein 78-jähriger Patient wird stationär aufgenommen, die Diagnose lautet: akute Verschlimmerung einer schweren chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD). Das ist eine unheilbare Entzündung, die Atemwegsverengungen und häufig auch eine Zerstörung der Lungenbläschen, ein sogenanntes Emphysem, zur Folge hat. Sauerstoffaufnahme und Kohlendioxidabgabe sind gestört, die Atemmuskulatur ist chronisch überlastet. Klinisch äußert sich die Erkrankung vor allem durch schwere Luftnot selbst bei geringer Belastung sowie häufige "Exazerbationen", das heißt Infekte mit zusätzlicher Verschlechterung des Gasaustauschs. Akute Exazerbationen im Endstadium der COPD führen nicht selten zum Tode.
Zunächst gelingt den Ärzten eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Der Patient ist wach, ansprechbar, aber trotz Sauerstoffgabe nicht belastungsfähig. Er weist darauf hin, dass er eine Patientenverfügung aufgesetzt habe. In dieser habe er für sich jedwede Lebensverlängerung durch Maschinen, insbesondere auch durch künstliche Beatmung oder andere intensivmedizinische Maßnahmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Unterhalb dieser genannten Schwelle solle man dagegen alles Mögliche und Sinnvolle veranlassen.
In einem unterscheidet sich dieser Patient von anderen: Er ist selbst Arzt. Seine Frau steht zu ihm und unterstützt seinen Willen. Entsprechend wird der Inhalt seiner Verfügung an standardisierter Stelle der Krankenakte notiert, so dass jeder diensthabende Arzt auch ohne nähere Kenntnis des Patienten dessen Handlungsvorgabe berücksichtigen kann.
Die Behandlungsalternative
Zwei Tage später verschlechtert sich der Zustand des Patienten. Dies führt aufgrund des ansteigenden Kohlendioxidgehalts im Blut zu einer mentalen Verlangsamung. Ob in einem solchen Zustand eine freie und informierte Willensbildung noch uneingeschränkt möglich ist, erscheint mir zumindest fraglich.
Bei der Abendvisite wird mir der Patient in dem geschilderten Zustand vorgestellt. Eine nichtinvasive Beatmung scheint dringend angeraten. Das teilen wir dem Patienten auch mit.
Im Unterschied zu einer invasiven Beatmung ist bei der nichtinvasiven Beatmung keine Intubation erforderlich. Die damit verbundenen Risiken entfallen also. Eine nichtinvasive Beatmung erfolgt vielmehr durch eine Mund-Nasen-Maske oder einen Helm. Sie führt vor allem zu einer Entlastung der Atemmuskulatur und zu einer Verbesserung der Sauerstoffsättigung im Blut. In der Zwischenzeit kann eine bronchialerweiternde, antimikrobielle und physiotherapeutische Behandlung durchgeführt werden. Eine Aufnahme auf der Intensivstation ist dazu nicht unbedingt notwendig, aber aus praktischen Gründen manchmal unumgänglich.
Hätte der Patient dies in seiner Verfügung nicht ausgeschlossen, wäre auch eine invasive Beatmung möglich, die jedoch zu Komplikationen führen und am Ende eine dauerhafte invasive Heimbeatmung nötig machen könnte. Dies würde bei infauster, das heißt denkbar ungünstiger Prognose ein Sterben an der Beatmungsmaschine bedeuten.
Die Erläuterung möglicher Folgen
Im Gespräch stellt sich heraus, dass der Patient die nichtinvasive Art der Beatmung gar nicht kennt. Nachdem wir ihn ausführlich aufgeklärt haben, will er trotzdem nicht zustimmen, obwohl seine Frau bei ihm ist und den Sachverhalt noch einmal erklärt. Probleme bereiten dem Patienten die möglichen Folgen. "Bedeutet der Beginn einer nichtinvasiven Beatmung, dass ich abhängig von der Beatmung werde?", will er wissen. "Dann will ich das nicht." Seine Fragen zeigen, dass ihm das Thema sehr wichtig ist: "Was geschieht auf der Intensivstation? Werde ich sie wieder verlassen? In welchem Zustand?"
Die Visite dauert insgesamt zwanzig Minuten. Ich weise darauf hin, dass die nichtinvasive Beatmung jederzeit auch abgebrochen werden kann und dass selbst im Falle einer Aufnahme auf der Intensivstation und eines komplikativen Verlaufs zu jeder Zeit die Möglichkeit der Unterlassung weiterer therapeutischer Maßnahmen besteht. Ich mache den Patienten außerdem darauf aufmerksam, dass ohne eine neue Kundgebung von seiner Seite in der kommenden Nacht sein niedergelegter Wille in Form der Patientenverfügung bindend sein wird. Dennoch: Der Kranke kann und will seine Entscheidung offenbar nicht revidieren.
Er übersteht die Nacht, auch ohne die medizinisch eindeutig indizierte nichtinvasive Beatmung, in schlechtem, aber stabilem Zustand. Am nächsten Morgen mache ich im Rahmen der Visite erneut die Möglichkeiten deutlich, die sich ihm bieten, ohne damit etwas auszurichten. Der Besuch eines Seelsorgers wird angeboten, jedoch nicht erwünscht.
Der Verlauf
Im Laufe des Nachmittags verschlechtert sich die Situation weiter. Jetzt aber wünscht der Patient doch eine nichtinvasive Beatmung. Wir leiten diese umgehend ein. In den folgenden drei Tagen bleibt die Situation kritisch, aber stabil, am vierten Tag kommt es zu einer Besserung. Die nichtinvasive Beatmung kann vom siebten Tag an auf die Nachtstunden beschränkt werden. Eine, wenn auch geringe, Mobilität wird wiederhergestellt, der Patient kann mit einiger Hilfe wieder selbständig zur Toilette gehen und mit dem Rollator einen halben Flur weit auf und ab wandern. Er wird in die Anschlussbehandlung verlegt.
Der Patient setzt auch in der Folge keine neue Patientenverfügung auf. Es wird zwar deutlich, dass er sehr an seinem Leben hängt und große Ängste hinsichtlich des bevorstehenden Verlaufs seiner Erkrankung empfindet. Doch die Vorstellung einer Aufnahme auf der Intensivstation empfindet er weiterhin als so bedrohlich, dass er sie ausschließen möchte.
Zur Fallgeschichte
Zu dieser Patientengeschichte möchte ich einige kritische Anmerkungen machen:
Erstens: Der Wille des Patienten wurde zwar entsprechend der aktuellen Gesetzeslage uneingeschränkt akzeptiert. Der Patient war allerdings nicht angemessen informiert. Die in der Patientenverfügung niedergelegte Entscheidung wurde ohne Kenntnis der wichtigsten Zusammenhänge des natürlichen Verlaufs der Erkrankung, der therapeutischen und palliativmedizinischen Möglichkeiten sowie des jederzeit möglichen Therapieabbruchs gefällt. Dies scheint mir umso bedenklicher, als die Gesetzeslage in solchen Fällen nicht einmal eine Beratungspflicht vorsieht. Dieser Patient war selbst als ausgebildeter Arzt nicht im Stande, seine individuelle Situation medizinisch angemessen zu beurteilen.
Zweitens: Der Wille des Patienten war aus meiner Sicht schon zum Zeitpunkt der erstmaligen Indikation zur nichtinvasiven Beatmung nicht mehr eindeutig zu bestimmen. Für eine medizinische Entscheidung musste stattdessen der aus dem Geist der Patientenverfügung hervorgehende mutmaßliche Wille zugrunde gelegt werden. Der Patient selbst war unschlüssig und ratlos. Medizinisch wäre in dieser Situation die sofortige Einleitung einer nichtinvasiven Beatmung sinnvoll gewesen. Rechtlich wäre das allerdings fragwürdig gewesen. Der weitere Verlauf zeigt immerhin, dass die ärztliche Entscheidung die richtige gewesen wäre. Wir hätten uns natürlich auch irren können, aber aus unserer Sicht hätte das für den Patienten keine große zusätzliche Belastung bedeutet.
Drittens: Der Wille des Patienten scheint mir in solchen Fällen nur ein bedingt feststehender, in wesentlichen Punkten prozessualer Akt zu sein, in Antwort auf eine sehr konkrete individuelle Situation. Mir stellt sich deshalb die Frage, ob eine Gesetzgebung, die den Willen des Patienten als gegebenes Faktum absolut setzt, nicht alle Bemühungen unterläuft oder sogar delegitimiert, den eigentlichen Willen des Patienten im Prozess seiner Erkrankung zu erkunden, zu verstehen und zu beraten. Ich frage mich außerdem, ob eine solche Gesetzgebung nicht die bislang selbstverständliche ethische Verantwortung des Arztes für eine informierte Willensbildung des Patienten aufhebt, so dass er letztlich nur noch zum Exekutor zweifelhafter und von ihm möglicherweise ethisch nicht mehr mitgetragener Entscheidungen wird.
Gerade die ärztliche Beratung in komplexen Situationen am Ende einer chronischen Erkrankung ist ausgesprochen zeitintensiv. Sie kann auf Dauer nur geleistet werden, wenn sie als wesentliche Aufgabe ärztlichen Tuns verstanden, gelehrt und allgemein anerkannt wird. Eine Patientenverfügung sollte nicht als ein Dokument angesehen und behandelt werden, das ein Gespräch zwischen Patient und Arzt entbehrlich macht, sondern nur als Basis für die gegebenenfalls wiederholte Erkundung des Patientenwillens in der jeweiligen höchst konkreten medizinischen Situation dienen.
Viertens: Der Patient hatte offensichtlich große Probleme, mit der Vorstellung von seinem Leiden und seinem Tod umzugehen. Vor allem schien ihn die Möglichkeit einer Behandlung auf der Intensivstation sowie einer dauerhaften künstlichen Beatmung ernsthaft zu belasten. Eine echte Willensfindung fiel ihm deshalb schwer. Er lehnte schließlich auch das Angebot eines seelsorgerlichen Gesprächs ab.
In einer solchen Situation hat einzig noch der Arzt die Möglichkeit, mit dem Patienten ein Gespräch über Leiden und Tod zu führen. Dazu fehlt ihm aber sehr häufig die Zeit und nicht selten auch der Mut, seinen eigenen Standpunkt zu finden und zu vertreten.
Der Fall zeigt insgesamt, wie schwierig es für Patient und Arzt werden kann, sich angesichts struktureller Zwänge im Krankenhausalltag und juristischer Schein-Eindeutigkeiten zu verständigen. Die freie Willensbildung des Patienten wird so nicht nur behindert, sie kann unter Umständen auch ganz und gar unmöglich werden.

Quelle: www.faz.net, 29.12.2009, von Santiago Ewig
Prof. Dr. med. Santiago Ewig ist Chefarzt der Kliniken für Pneumologie und Infektiologie am Evangelischen Krankenhaus Herne sowie an der Augusta-Kranken-Anstalt Bochum.

Dienstag, 17. November 2009

Verschulte Studiengänge, verfehlte Ziele

Gut zehn Jahre nach Unterzeichnung der Bologna-Erklärung weisen nach der Wahrnehmung der betroffenen Studenten und Professoren die verantwortlichen Bildungspolitiker jede Verantwortung für die beanstandeten Fehlentwicklungen von sich. Tatsächlich hat jüngst Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) die Länder aufgefordert, die nötigen Korrekturen an den neu konzipierten Bachelor- und Masterstudiengängen rasch vorzunehmen. Die zuständigen Wissenschaftsminister dagegen sehen die Schuld bei den Hochschulen. Die Hochschulrektorenkonferenz wiederum, welche die Umstellung mit am vehementesten begrüßt hat, schweigt oder beklagt die Unterfinanzierung der Hochschulen.
Grundidee des Bologna-Prozesses war die Herstellung eines europäischen Hochschul- und Wirtschaftsraums, der die Abschlüsse vergleichbar machen und die Mobilität der Studenten und Hochschullehrer erleichtern sollte. Von einer völligen Angleichung ist in der Bologna-Erklärung aus dem Jahre 1999 allerdings nicht die Rede, sondern von Vergleichbarkeit und Vereinbarkeit (“comparable and compatible“).
Die wesentlichen Prinzipien der Erklärung sind die Arbeitsmarktorientierung der vorher akademischen Lehre, der konsekutive Aufbau von berufsqualifizierenden Bachelor- und wissenschaftsorientierten Master-Studiengängen und die Förderung der Mobilität. Politisch erhoffte man sich durch eine Verschulung der Studiengänge geringere Abbrecherquoten und eine Verkürzung der Studienzeiten. Beides ist bisher nicht erreicht worden. Auch von der Möglichkeit eines Studienortswechsels wird weniger häufig Gebrauch gemacht, selbst ein Wechsel innerhalb desselben Bundeslands kann sich schwierig gestalten. Denn jeder Fachbereich hat eigene, spezifizierte Module ausgearbeitet, also kleine Studieneinheiten, für die eine bestimmte Anzahl sogenannter Credit-Points zu erreichen ist. Auch ein Wechsel ins angelsächsische Ausland ist trotz der formal ähnlichen Struktur der Studiengänge nicht leichter geworden: Der dortige Bachelor ist häufig auf vier Jahre angelegt, der deutsche meist auf drei. Bisher wurde das dreizehnte Schuljahr oft anerkannt, mit den zwölfjährigen Abschlüssen werden sich die Schwierigkeiten verschärfen.
Im Unterschied zur Studentenrevolte Ende der sechziger Jahre sind jetzt Studenten und Hochschullehrer vereint in ihrer Kritik am System. Es gibt kaum ein Fach, das sich zur Modularisierung gedrängt hätte, die meisten wurden durch die Finanzzuweisungen des zuständigen Wissenschaftsministeriums dazu gezwungen. Wer sich weigerte, musste mit einer Einstellung sämtlicher Zahlungen rechnen.
Was sich in den Studentenprotesten, die an diesem Dienstag einen ersten Höhepunkt finden sollen, spiegelt, ist jedoch nicht nur die Unzufriedenheit mit verschulten Studiengängen und einer Prüfungsinflation. Auch die Finanzierung des Hochschulsystems hat nicht Schritt gehalten mit der von allen Bildungspolitikern als Ziel verfolgten OECD-Quote von 40 Prozent Studienanfängern. Folge davon ist eine unzureichende Betreuungslage, die sich im konsekutiven Studienmodell noch negativer bemerkbar macht als im herkömmlichen.
Während das Betreuungsverhältnis an renommierten Hochschulen in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten bei 1:10 liegt (ein Professor für zehn Studierende), bewegt sich die durchschnittliche Betreuungsrelation in Deutschland bei 1:66. In manchen Fächern sieht es noch schlechter aus, in kleineren Fächern besser. Deutschland liegt bei den Ausgaben je Student nach Angaben der OECD gerade noch vor Mexiko und Nigeria. Bei den Absolventenausgaben indessen liegt es auf dem vierten Platz. Das wird als ein Hinweis auf die hohe Ineffizienz der derzeitigen Studienbedingungen gesehen.
Als der Wissenschaftsrat vor einem Jahr seine Empfehlungen zur universitären Lehre veröffentlichen wollte, musste er den Veröffentlichungstermin vier Mal verschieben, weil die Finanz- und Wissenschaftsminister den erhöhten Finanzierungsbedarf für die Hochschulen nicht schwarz auf weiß bescheinigt haben wollten. Es fehlen den Hochschulen keineswegs nur zwei bis drei Milliarden Euro, wie damals bekanntgegeben wurde. Tatsächlich liegt der Bedarf viel höher, vorausgesetzt, die Verantwortlichen wollen die Studentenquote nicht einschränken, was unwahrscheinlich ist.
Ein Ausweg aus der Krise wird nicht nur in einer höheren Grundfinanzierung gesehen, sondern auch in einer umfassenden Deregulierung, vor allem in den Landes-Hochschulgesetzen. Ein Bachelor etwa muss nicht nur sechs Semester dauern, er könnte in Zukunft auch bis zu acht Semester in Anspruch nehmen. Debattiert wird auch, ob sich bei der Korrektur der Module die gleichen Fachbereiche mehrerer Universitäten in Deutschland zusammentun sollen, damit zumindest die Mobilität im Land gesichert ist. Dass das möglich ist, zeigen schon abgeschlossene Vereinbarungen mit ausländischen Partneruniversitäten. Schließlich wird überlegt, die Evaluationen höchstens alle zehn Jahre vorzunehmen und die Akkreditierung von Studiengängen einzuschränken, um fast ausschließlich mit Evaluation, Begutachtung und Verwaltung beschäftigten Hochschullehrern wieder Zeit für die Forschung zu verschaffen.

Quelle: FAZ, 17.11.09

Gegen Kopfnoten und Studiengebühren

Köln/Düsseldorf. Mit Demonstrationen und Protestaktionen wollen Schüler und Studenten heute in zahlreichen NRW-Städten für Veränderungen im Bildungssystem werben. Nach Angaben einer Sprecherin des Organisationskomitees «Bundesweiter Bildungsstreik» sind unter anderem Proteste in Bochum, Bonn, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Wuppertal geplant. Demnach werden landesweit Tausende Teilnehmer erwartet. Die Schüler wenden sich etwa gegen Kopfnoten, die Studenten lehnen Studiengebühren ab. In der vergangenen Woche bereits hatten Studenten Hörsäle besetzt. 
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat angesichts der Studentenproteste betont, dass Bildung auf der Agenda der neuen Bundesregierung Priorität hat.«Die Bundesregierung wird in den nächsten vier Jahren zwölf Milliarden Euro in die Bildung investieren, und die kommen zu einem hohen Prozentsatz auch den Hochschulen zugute», sagte sie am Dienstag im Deutschlandfunk. «Bildung steht ganz oben.»
Schavan äußerte teilweise Verständnis für das Anliegen der Studenten. «Den Punkt der Verbesserung der Lehre teile ich.» Bei der Umsetzung der Hochschulreform habe es handwerkliche Fehler gegeben. Die Ministerin unterstrich aber auch, dass trotz der Wirtschaftskrise in Deutschland noch nie so viel in Bildung investiert worden sei wie zur Zeit.
Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) unterstützte die Studenten. «Ich habe viel Verständnis für die Forderung gegen Studiengebühren und für einen Ausbau des BAFöG», sagte er im ZDF- «Morgenmagazin».
In mindestens 35 Städten planen Studenten heute Demonstrationen und Blockaden. Sie begründen ihren Protest mit überlasteten Studiengängen, sozialen Ungleichheiten im Bildungssystem, der chronischen Unterfinanzierung der Universitäten sowie Mängeln bei der Umstellung auf Bachelor- und Master-Abschlüsse.
An der RWTH Aachen hat sich die Lage entspannt. Das Aktionsbündnis Bildungsstreik Aachen, das seit Donnerstag einen Hörsaal besetzt hielt, hat diesen heute Morgen geräumt. Ein Demonstrationszug soll sich um 13 Uhr am Theaterplatz in Gang setzen. 

Quelle: Aachener Nachrichten Online, 17.11.09

Dienstag, 27. Oktober 2009

Der Bachelor darf länger dauern

Kultusminister fordern Hochschulen zu Flexibilisierung auf

Die Kultusminister haben sich bei ihrer Tagung in Waren an der Müritz auf Veränderungen am System der Bachelor- und Master-Studiengänge geeinigt. Sie reagierten damit auf die Klage von Studenten wie Professoren über die Überfrachtung der Studiengäng, die starre Handhabung der Bachelor-Studiengänge in ihrer Dauer und die Verschlechterung der nationalen wie internationalen Mobilität. 
Die Kultusminister forderten die Hochschulen deshalb dazu auf, die vorhandene Bandbreite der Regelstudienzeiten für den Bachelor-Studiengang auszuschöpfen, der sechs, sieben oder acht Semester dauern kann. Auch sollten die Hochschulen die Studieninhalte im Rahmen der Reakkreditierung der Studiengänge überprüfen und mögliche Stofffülle reduzieren. Darüber hinaus sollen die Hochschulen sogenannte "Mobilitätsfenster" einplanen, also Möglichkeiten zum Wechsel an eine andere Hochschule im In- oder Ausland. Bei der gegenseitigen Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen dürfe es nicht um gleichartige, sondern nur um gleichwertige Ergebnisse gehen. 
Die Hochschulen werden also dazu aufgefordert, die Anerkennung in Zusammenarbeit mit den Fakultätentagen des jeweiligen Faches großzügiger zu handhaben, damit ein Wechsel leichter möglich wird. Solche Anerkennungsvereinbarungen ließen sich auch mit ausländischen Partnerhochschulen schaffen, meinen die Kultusminister. Vom Akkreditierungsrat und den Akkreditierungsagenturen, die in regelmäßigen Abständen alle neuen Studiengänge zulassen und schon vorhandene für hohe Summen reakkreditieren, erwarten die Kultusminister, jedes Studienprogramm darauf zu überprüfen, ob die Studieninhalte sinnvoll definiert sind, der Studiengang in der vorgesehenen Semesterzahl abgeschlossen werden kann, nicht zu viele Prüfungen vorgesehen sind und die Ziele des Studiums auch wirklich erreicht werden. ...


Quelle: FAZ, 17.10.09


Was ist eure Meinung zum Modellstudiengang Medizin? 
Ist er überladen? Schafft ihr die Regelstudienzeit?
Sind eure Studieninhalte sinnvoll definiert?
Wart ihr schon einmal im Ausland?
Hättet ihr Interesse daran, die Hochschule zu wechseln?


Schreibt uns eure Meinung zu Bachelor und Master!

Donnerstag, 24. September 2009

Der schriftlich geäußerte Wille des Patienten soll verbindlich sein

Der Bundestag beschließt den Stünker-Antrag/"Die Freiheit der Person ist unverletzlich"

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das Patientenverfügungen ohne Einschränkung als verbindlich erklärt, sofern sie in schriftlicher Form vorliegen. Auf Art und Stadium der Erkrankung kommt es dabei nicht an. Liegt keine solche schriftliche Verfügung des Patienten vor, soll wie bisher sein mutmaßlicher Will ermittelt werden. ...
In der vorausgehenden Debatte begründete Stünker seinen Gesetzentwurf damit, dass die Freiheit der Person nach Maßgabe des Grundgesetzes unverletzlich sei. Jeder habe das Recht, seiner Krankheit ihren natürlichen Verlauf zu lassen.
...
Gegen Bosbach (Lebenserhaltende Maßnahmen dürfen nur dann abgebrochen werden, wenn entweder eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit festgestellt würde oder der Patient auf Dauer bewusstlos wäre) wandte er ein, das Grundgesetz verlange nicht, das Leben eines Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Wenn ein Patient sich nicht mehr äußern könne, müsse ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen mit einer Patientenverfügung auch für den Fall erwirkt werden können, dass die Krankheit nicht irreversibel tödlich verläuft oder ein dauerhafter Verlust des Bewusstseins vorliegt....
Der Abgeordnete René Röspel (SPD), der den Bosbach-Antrag unterstützte, verwies darauf, dass sich scheinbar unverrückbare Positionen eines Menschen unter dem Eindruck einer Krankheit ändern könnten. Es gebe Fälle, in denen man den Willen einer mittlerweile erkrankten Person erfülle, indem man gegen ihren früheren Willen verstoße. Röspel plädierte deshalb dafür, die Reichweite von Patientenverfügungen zu beschränken....
Der Abgeordnete Zöller (Patientenverfügungen sind wirksam, egal ob schriftlich oder mündlich geäußert; der aktuelle Wille des Patienten muss ermittelt werden) sagte, der von ihm initiierte Gesetzentwurf regele nur das Notwendigste, um für die derzeitige "gute Praxis" auch die nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Sein Vorschlag sei "von Anfang an als Mittelweg angelegt gewesen". Es gehe darum, Lebensschutz und Patientenautonomie gleichermaßen Rechnung zu tragen....Zöller warnte mit Blick auf den Entwurf Stünkers, dieser schreibe eine buchstabengetreue Ausführung einer Patientenverfügung vor.
Der Abgeordnete Hüppe begründete seinen Antrag, kein Gesetz zu verabschieden, mit dem Zweifel, ob ein Gesetz die Situation besser mache, als sie gegenwärtig sei. Man könne nicht mit einem Gesetz regeln, was nicht zu regeln sei. ... "Das Sterben kann man nicht per Gesetz regeln"

Quelle: FAZ, 19.06.09

Donnerstag, 20. August 2009

Auf dem Weg in die „Staatsmedizin“?

Bis zum Freitag widmet sich der Ärztetag der Frage, wie bei gedeckelten Honoraren die Freiheit des Arztberufs und die Qualität der Versorgung gesichert werden können.

Da Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zu einer Ministerkonferenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach Genf reisen musste, war es in Mainz Schröders Aufgabe, die Gesundheitspolitik seiner Ministerin zu verteidigen. Er lobte die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zwar als unverzichtbar für die Versorgung. Er nannte Versorgungsverträge zwischen Ärzten und Kassen richtig, auch wenn sie an den Vereinigungen vorbei abgeschlossen würden. Pflichtgemäß wies Schröder Vorhaltungen wegen wachsender Rationierung von Leistungen und „schleichender Staatsmedizin“ zurück. Er unterbreitete Gesprächsangebote: „Wer verlorengegangene Freiheitsgrade beklagt, den laden wir ein, darüber zu reden.“ Belustigung im Saal. …
Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe dagegen zeichnet das große Bild vom Untergang einer von Ärzten bestimmten Medizin. Er spricht von Medizinern, deren Handeln immer mehr ökonomischen Zwängen und staatlicher Regulierung unterworfen ist, die zu „Allokationsjongleuren in einem Rationierungssystem“ gemacht worden seien. …
Hoppe beklagt eine sicher verschlechternde medizinische Versorgung und bezichtigt die Gesundheitspolitiker indirekt der Lüge: „Wer sich heute wie damals Norbert Blüm hinstellt und behauptet, die umfassende Gesundheitsversorgung sei sicher, der sagt nicht die Wahrheit.“ Am Ende langer Beifall in Mainz.
(Quelle: FAZ, 20.05.09)