Donnerstag, 24. September 2009

Der schriftlich geäußerte Wille des Patienten soll verbindlich sein

Der Bundestag beschließt den Stünker-Antrag/"Die Freiheit der Person ist unverletzlich"

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das Patientenverfügungen ohne Einschränkung als verbindlich erklärt, sofern sie in schriftlicher Form vorliegen. Auf Art und Stadium der Erkrankung kommt es dabei nicht an. Liegt keine solche schriftliche Verfügung des Patienten vor, soll wie bisher sein mutmaßlicher Will ermittelt werden. ...
In der vorausgehenden Debatte begründete Stünker seinen Gesetzentwurf damit, dass die Freiheit der Person nach Maßgabe des Grundgesetzes unverletzlich sei. Jeder habe das Recht, seiner Krankheit ihren natürlichen Verlauf zu lassen.
...
Gegen Bosbach (Lebenserhaltende Maßnahmen dürfen nur dann abgebrochen werden, wenn entweder eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit festgestellt würde oder der Patient auf Dauer bewusstlos wäre) wandte er ein, das Grundgesetz verlange nicht, das Leben eines Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Wenn ein Patient sich nicht mehr äußern könne, müsse ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen mit einer Patientenverfügung auch für den Fall erwirkt werden können, dass die Krankheit nicht irreversibel tödlich verläuft oder ein dauerhafter Verlust des Bewusstseins vorliegt....
Der Abgeordnete René Röspel (SPD), der den Bosbach-Antrag unterstützte, verwies darauf, dass sich scheinbar unverrückbare Positionen eines Menschen unter dem Eindruck einer Krankheit ändern könnten. Es gebe Fälle, in denen man den Willen einer mittlerweile erkrankten Person erfülle, indem man gegen ihren früheren Willen verstoße. Röspel plädierte deshalb dafür, die Reichweite von Patientenverfügungen zu beschränken....
Der Abgeordnete Zöller (Patientenverfügungen sind wirksam, egal ob schriftlich oder mündlich geäußert; der aktuelle Wille des Patienten muss ermittelt werden) sagte, der von ihm initiierte Gesetzentwurf regele nur das Notwendigste, um für die derzeitige "gute Praxis" auch die nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Sein Vorschlag sei "von Anfang an als Mittelweg angelegt gewesen". Es gehe darum, Lebensschutz und Patientenautonomie gleichermaßen Rechnung zu tragen....Zöller warnte mit Blick auf den Entwurf Stünkers, dieser schreibe eine buchstabengetreue Ausführung einer Patientenverfügung vor.
Der Abgeordnete Hüppe begründete seinen Antrag, kein Gesetz zu verabschieden, mit dem Zweifel, ob ein Gesetz die Situation besser mache, als sie gegenwärtig sei. Man könne nicht mit einem Gesetz regeln, was nicht zu regeln sei. ... "Das Sterben kann man nicht per Gesetz regeln"

Quelle: FAZ, 19.06.09

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen