Dienstag, 26. Januar 2010

Schavan knackt das Sparschwein

Das so genannte BAföG soll erneut steigen. Dies hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan diese Woche angekündigt. Sie will im Herbst 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Dabei sollen die Freibeträge um weitere 3 Prozent und die Bedarfssätze um 2 Prozent angehoben werden. Es soll aber auch strukturelle Änderungen geben.

Wurde bislang nur bis zum 30. Lebensjahr gefördert, so soll das Eintrittsalter für den Beginn eines Masterstudiums künftig auf 35 Jahre angehoben werden. Damit sollen die Studierenden ermutigt werden, den frühen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss für den Berufseinstieg zu nutzen, ohne sogleich die Chance auf Förderung eines später aufgenommenen Masterstudiums zu verlieren. Zudem soll künftig der Nachweis von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) auch für das Ausbildungsförderungsrecht genügen. Dadurch werde das bisherige Leistungsnachweisverfahren erheblich vereinfacht, so das Bundesbildungsministerium.
Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel soll künftig durchgängig mit hälftigem Zuschuss und hälftigem Staatsdarlehen gefördert werden. Bislang wird zum Förderungsende hin für die Dauer der aus dem früheren Studium nicht angerechneten Semester auf Bankdarlehen zurückgegriffen.
Um die individuelle Entscheidung für die Familien- und Ausbildungsplanung zu erleichtern, soll für ein Hinausschieben der Altersgrenze wegen Kindererziehungszeiten auf die hierfür bisher geforderte Maximaldauer von 3 Jahren zwischen Abitur und Studienbeginn oder Beginn der Kindererziehung verzichtet werden. Mit dem neuen Gesetz soll die Förderungsmöglichkeit auch denjenigen erhalten bleiben, die erst kurz vor Erreichen der BAföG-Altersgrenze ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne zuvor bereits eine förderungsfähige Ausbildung aufgenommen zu haben.

Quelle: news.doccheck.com, Bundesministerium, 15.01.2010

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